Informationen zur Erreichbarkeit
Sozialgericht Dortmund
Ruhrallee 1-3
44139 Dortmund
Eingangskontrolle
Zu den Sicherheitsmaßnahmen im Justizgebäude gehört auch eine Personenkontrolle an allen Eingängen. Bitte seien Sie rechtzeitig am Gericht und berücksichtigen Sie etwaige Wartezeiten durch die Kontrollen.
Anreisemöglichkeiten
Anreise mit dem Kraftfahrzeug
Über die A 40 aus Richtung Unna oder Bochum/Essen über die Bundesstraße 54 Richtung Innenstadt fahren bis die B 54 am Südbad (Hallenbad) vorbei unter eine Eisenbahnbrücke hindurchführt. Noch vor dieser Eisenbahnbrücke empfiehlt es sich, auf die linke Spur zu wechseln, damit kurz nach der Brücke, aber noch vor der nächsten Ampelanlage um eine Verkehrsinsel herum nach links eingebogen werden kann. So gelangt man zunächst auf die Gegenfahrbahn und biegt dann sofort rechts ein, so dass man auf den rechts auf der Rückseite des Sozialgerichts liegenden Parkplatz gelangt.
Auf dem Parkplatz hinter dem Gebäude sind drei Einstellplätze für Schwerbehinderte reserviert. Ein weiterer dieser Parkplätze befindet sich vor dem Gebäude. Im Übrigen steht Parkraum nur in geringem Umfang zur Verfügung. Deshalb empfiehlt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Vom Hauptbahnhof gelangt man mit verschiedenen U-Bahnlinien (U 41, 45, 47, 49) z.B. Richtung Dortmund-Aplerbeck, Stadthaus oder Dortmund-Hörde bis zur Haltestelle "Stadthaus", in deren unmittelbarer Nähe das Sozialgericht liegt (Ausgang Südbad). Hier befindet sich auch eine S-Bahn-Haltestelle der Linie S 4, die in die Richtung Unna oder Lütgendortmund führt.