InhaltGeschäftsverteilungGeschäftsverteilungspläne Geschäftsstelle, Rechtsprechung und Verwaltung
Die Geschäftsverteilungspläne unterliegen im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen.
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© Sozialgericht Dortmund, 2012