Sozialgericht Dortmund

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Öffnungszeiten

Öffnungs- und Sprechzeiten des Sozialgerichts Dortmund

 

Sprechzeiten:

Mo.-Fr. 8:30-13:30 Uhr

 

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00-16:00 Uhr,

Fr. 8:00-15:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Sozialgerichts eine Gleitzeitregelung gilt, so dass nicht immer alle Abteilungen besetzt sind. Falls Sie einen Beschäftigten außerhalb der Sprechzeiten persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch während der nachstehend allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten einen Termin.


 

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